Häufig gestellte Fragen zur digitalen Vignette

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die österreichische Autobahnmaut.

Allgemeine Fragen

Was ist die digitale Vignette und wie unterscheidet sie sich von der Klebevignette?

Die digitale Vignette (e-Vignette) ist seit 2018 die moderne Alternative zur traditionellen Klebevignette. Anstatt einen Aufkleber am Fahrzeug anzubringen, wird die Vignette elektronisch mit dem amtlichen Kennzeichen verknüpft. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kennzeichenlesegeräte. Vorteile: kein Aufkleben, keine Beschädigung des Fahrzeugs, sofortige Aktivierung möglich, Gültigkeit jederzeit online überprüfbar. Beide Vignettentypen (digital und Klebe) sind gleichwertig gültig.

Mehr zu Vignettentypen | Zur Auswahlmatrix

Wann beginnt die Gültigkeit der digitalen Vignette?

Bei der 10-Tages-Vignette können Sie das Startdatum selbst wählen – bis zu 18 Tage im Voraus. Die Gültigkeit beginnt um 00:00 Uhr des gewählten Tages. Die 2-Monats-Vignette beginnt am Tag des Kaufs. Die Jahresvignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, unabhängig vom Kaufdatum.

Zum Kaufablauf

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein, die digitale Vignette ist an das bei der Registrierung angegebene Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder das Kennzeichen wechseln, müssen Sie eine neue Vignette erwerben. Eine Erstattung für die alte Vignette ist in der Regel nicht möglich.

Brauchen Motorräder eine eigene Vignette?

Ja, Motorräder benötigen eine eigene Motorrad-Vignette. Diese ist günstiger als die PKW-Vignette: 5,80 € für 10 Tage, 38,20 € für ein Jahr. Eine 2-Monats-Vignette gibt es für Motorräder nicht. Die Vignette wird mit dem Kennzeichen des Motorrads verknüpft.

Motorrad-Vignetten im Preisvergleich

Kauf und Aktivierung

Wo kann ich die digitale Vignette kaufen?

Die digitale Vignette können Sie kaufen bei: (1) Online über das offizielle ASFINAG-Portal digital.vignette.asfinag.at, (2) an österreichischen Tankstellen, (3) in Trafiken (Tabak-Fachhandel), (4) beim ÖAMTC und ARBÖ, (5) an einigen Grenzübergängen. Der Online-Kauf ist 24/7 möglich und ermöglicht die bequemste Vorabregistrierung.

Detaillierter Kaufablauf

Wie überprüfe ich, ob meine Vignette gültig registriert ist?

Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette jederzeit kostenlos auf dem ASFINAG-Portal überprüfen. Geben Sie dazu das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein. Das System zeigt Ihnen an, ob eine gültige Vignette registriert ist und bis wann sie gilt. Empfehlung: Überprüfen Sie die Registrierung unmittelbar nach dem Kauf und erneut vor Reiseantritt.

Kann ich die Vignette stornieren oder erstatten lassen?

Eine Stornierung oder Erstattung der digitalen Vignette ist grundsätzlich nicht möglich, sobald die Gültigkeitsdauer begonnen hat. Vor Beginn der Gültigkeit kann eine Stornierung unter bestimmten Umständen möglich sein – wenden Sie sich dazu direkt an die ASFINAG. Bei technischen Fehlern oder Doppelkäufen kontaktieren Sie den ASFINAG-Kundenservice.

Kontrolle und Strafen

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette auf einer Autobahn fahre?

Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Die ASFINAG kann eine Ersatzmaut von 120 € (für PKW) verlangen. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden, das zu einer Geldstrafe von bis zu 3.000 € führen kann. Ausländische Fahrzeuge können zur Sicherheitsleistung aufgefordert werden.

Mehr zu Strafen und Verfahren

Wie wird die Vignette kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch stationäre Kennzeichenlesegeräte auf Autobahnen und Schnellstraßen sowie durch mobile Kontrollfahrzeuge der ASFINAG. Es gibt keine Kontrollpunkte, an denen Sie anhalten müssen. Das System gleicht das erfasste Kennzeichen in Echtzeit mit der Vignettenregistrierung ab.

Was tun, wenn ich einen Bescheid über eine Ersatzmaut erhalten habe?

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, prüfen Sie zunächst, ob die Vignette zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich gültig war. Wenn ja, legen Sie Einspruch ein und fügen Sie den Nachweis (Bestätigungs-E-Mail, Vignettennummer) bei. Wenn nein, können Sie die Ersatzmaut bezahlen oder – wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt – Einspruch erheben. Fristen beachten. Mehr unter Richtlinien – Einsprüche.

Sonderfälle

Sind bestimmte Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit?

Ja, folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenp flicht befreit: Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettung, Polizei), Fahrzeuge mit Behindertenausweis (unter bestimmten Bedingungen), Fahrzeuge des Bundesheeres und der Polizei im Dienst, sowie bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie unter Richtlinien – Ausnahmen.

Gilt die österreichische Vignette auch in anderen Ländern?

Nein, die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn) benötigen Sie separate Vignetten oder Mautsysteme. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Mautvorschriften aller Länder auf Ihrer Route.